Erweiterung des Methodenkataloges für Humanenergetiker nach der Logik der WKO

Die WKO hat dreizehn esoterische „Heilsmethoden“, welche allesamt widerlegt bzw. höchst unplausibel bzw. fadenscheinig sind, in einem Methodenkatalog für Humanenergetiker zusammengefasst. Damit sieht es so aus als ob diese 13 wirkungslosen „Wohlfühlmethoden“ seriöse und wirkungsvolle Methoden wären, einen Heilungsvorgang zu beschleunigen. Damit ermöglicht die WKO Energetikern, diese Methoden kommerziell anzubieten und dem Kunden Wissenschaftlichkeit zu suggerieren. Ein „amtlicher“ Methodenkatalog bringt diesen Methoden eine seriösen Anstrich, welcher ihnen nicht zusteht.

Um sich um den Sachverhalt der Nichtwissenschaftlichkeit herumzudrücken, werden die Dienstleitstungen der Energetiker als „Methoden zur körperlichen und energetischen Ausgewogenheit“ bezeichnet und mit nichtssagenden Worten wie „energetische Disharmonien“, „Energieausgleich“, „Selbstheilungskräfte aktivieren“ oder „körperliches sowie energetisches Gleichgewicht wieder herstellen“ etc. umschrieben. Schöne hohle Worte.

Wir haben bei der WKO, beim Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, welchem die WKO unterstellt ist, nachgefragt, wie man denn diese Methoden im Katalog wissenschaftlich vertreten bzw. beschreiben bzw. erforschen könne. Es kamen Antworten, jedoch kam keinerlei wissenschaftliche Information, nicht einmal aus dem BMWFW, über diese kommerziell betriebene Esoterik.

Schließlich haben wir den Chef der WKO, Herrn Dr. C. Leitl, persönlich befragt, wie es denn mit der wissenschaflichen Erklärung der Fachsprache im Energetikermilieu gehalten wird:

Ich ersuche Sie,

  1. mir eine detaillierte naturwissenschaftliche Erklärung dieser „Energie, die dem Körper innewohnt“, die die „Energetiker“ zu manipulieren in der Lage sind, zu geben und mir mitzuteilen, wie man diese scheinbar neue, den Wissenschaften bis jetzt unbekannte Energieform messen kann,
  2. wissenschaftlich und medizinisch genau zu erklären, wie man eine „Energiebalance“ herstellen kann,
  3. wissenschaftlich und medizinisch genau zu erklären, wie man eine „Harmonisierung des Nervensystems“ erreichen kann,
  4. und wissenschaftlich und medizinisch genau zu erklären, wie man eine „Lösung von Blockaden im Energiesystem“ erreichen kann.

Es kam auch eine Antwort von Herrn Dr. Leitl, ebenso wissenschaftlich nichtssagend, aber wirtschaftlich und juristisch aussagekräftig:

Die als Humanenergetiker bezeichneten Gewerbetreibenden leisten Hilfestellung zur Erreichung einer körperlichen und energetischen Ausgewogenheit. Für diese Gewerbetreibenden gelten Standesregeln, die den hohen moralischen und ethischen Anspruch der Humanenergetiker an sich selbst zum Ausdruck bringen und dem Klienten Sicherheit und eine Stärkung der Vertrauenssituation gewährleisten sollen. Diese vom Fachverband der Gewerblichen Dienstleister beschlossenen Standesregeln verpflichten Humanenergetiker beispielsweise, ihre Tätigkeiten ausschließlich am Wohle des Klienten auszurichten und ihre Klienten mit Wertschätzung, Sorgfalt und hoher Verantwortlichkeit zu begegnen. Humanenergetiker stellen keine Diagnosen, führen keine Therapien und Behandlungen im medizinischen Sinn durch und üben keine Heilkunde im gesetzlichen Sinne aus. Sie stellen auch durch geeignete Maßnahmen sicher, dass bei Klienten nicht der Eindruck entsteht, dass ärztliche Behandlungen durchgeführt werden oder Leistungen der freien Berufe oder reglementierten Gewerbe erbracht werden.

Ich stimme mit Ihnen überein, dass eine detaillierte naturwissenschaftliche Erklärung aller Phänomene von körperlichen Vorgängen auf Basis des derzeitigen Wissens der Menschheit nicht möglich ist. Sie ist aber auch nicht notwendig, um Menschen zu helfen.

Wichtig erscheint mir, dass Humanenergetiker anderen Menschen beim Finden einer ausgewogenen Lebenssituation unterstützen.

Letztlich entscheiden die Kunden, ob sie eine Leistung in Anspruch nehmen wollen oder nicht. Dies sollte auch für den Berufsstand der Energetiker gelten.

Diese Nichterklärung war uns zu wenig. Wir haben nochmals nachgefragt. Wir haben auch das Thema Kundenschutz angeschnitten:

Ja, aber WIE DENN soll jemand, ie., ein Energetiker, der KEINERLEI Ausbildung vorweisen muss, das bewerkstelligen? WIE soll DENN die WKO Qualität garantieren, wenn die Energetiker null Ausbildung haben müssen?

Weitere Fragen an Sie, die WKO und das BMWFW:

  1. Wie genau kann ein Energetiker „Allergien löschen“? Bitte verstehen Sie, dass die Frage des „Löschens von Allergien“ für die von der WKO zugelassenen Energetiker rechtlich relevant werden kann!
  2. Sie reden von „beschlossenen Standesregeln für Humanenergetiker“, welche dafür sorgen sollten, dass die „Tätigkeiten ausschließlich zum Wohle des Klienten auszurichten“ sind. ABER diese seltsamen esoterischen Energieformen, von welchen die Energetiker unaufhörlich reden, sind doch von niemandem nachweisbar. WIE denn bitte will man dann testen, OB der Energetiker diese „Energie“ überhaupt zum Zahlenden „übertragen hat?
  3. Können Sie mir einen Test vorschlagen, WIE man diesen „Energiefluss“, welcher durch Geld abgegolten wird, überprüfen und nachmessen kann? Hat das BMWFW einen Ansatz parat?
  4. Wie genau könnte ich mich vor einer Fehl“behandlung“ eines mit WKO-Segen unausgebildeten Energetikers schützen?
  5. Wo genau könnte ich Beschwerde einlegen, falls ein mit WKO-Segen unausgebildeter Energetiker mich geschädigt hat?

Ich bitte wiederum um eine naturwissenschaftliche Beantwortung meiner Fragen, welche bis jetzt fehlt. Immerhin ist das BMWFW dafür zuständig!

Herr Dr. Leitl antwortete wiederum geduldig, aber wissenschaftlich inhaltslos und beschwichtigend:

Wie ich bereits in meinem Antwortschreiben auf Ihr E-Mail vom 10. November 2015 festgehalten habe, ist eine detaillierte naturwissenschaftliche Erklärung aller Phänomene von körperlichen Vorgängen auf Basis des derzeitigen Wissens der Menschheit nicht möglich, wobei ich auch darauf hinweisen darf, dass ein derartiger Anspruch dem bestehenden Gewerbeberechtigungswortlaut, wonach Humanenergetiker Hilfestellung zur Erreichung einer körperlichen und energetischen Ausgewogenheit leisten, nicht zu entnehmen ist.  Zur näheren Beschreibung der von diesem Gewerbewortlaut umfassten Tätigkeiten hat der Fachverband der persönlichen Dienstleister (ehemals Fachverband der gewerblichen Dienstleister) ein Berufsbild für Humanenergetiker erstellt, das regelmäßig überprüft und derzeit auch überarbeitet wird. In diesem Berufsbild wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich Humanenergetiker mit dem (zur Zeit) noch nicht nachweisbaren Energiefeld des Menschen befassen und wird somit kein Anspruch auf wissenschaftliche Nachweisbarkeit erhoben. Vielmehr wurde von der Standesvertretung ein Muster für ein Aufklärungsformular entwickelt (dieses ist auf der Branchenwebsite abrufbar), in dem allen Humanenergetikern empfohlen wird, ihre Kunden darüber aufzuklären, dass die energetischen Dienstleistungen der Wiederherstellung und Harmonisierung der körpereigenen Energiefelder dienen, diese in ihrer Wirkungsweise naturwissenschaftlich nicht nachweisbar sind und die energetische Hilfestellung dementsprechend auch keinerlei Ersatz für medizinische Diagnosen und Behandlungen darstellt.

Unter Beachtung dieser grundsätzlichen Anmerkungen zum gewerberechtlichen Tätigkeitsbereich von Humanenergetikern – die im Übrigen nicht wie von Ihnen behauptet „von der WKO zugelassen“ werden, sondern ihr Gewerbe bei der zuständigen Gewerbebehörde anmelden – darf ich zu Ihrer ersten Frage feststellen, dass das „Löschen von Allergien“ nicht primäres Ziel und Zweck der energetischen Dienstleistung darstellen kann, zumal diese auf die Harmonisierung der körpereigenen Energiefelder ausgerichtet ist.

Zu Ihren Fragen 2. und 3. betreffend die fehlende Nachweisbarkeit darf ich auf die bereits zuvor gemachten Ausführungen verweisen, wobei Kunden auf die fehlende naturwissenschaftliche Nachweisbarkeit im Regelfall sogar ausdrücklich hingewiesen werden. Ich hoffe wir stimmen auch darin überein, dass mündige Konsumenten selbst entscheiden können und sollen, welche Dienstleistungen sie in Anspruch nehmen möchten und wofür sie ihr Geld ausgeben.

Zu Frage 4. ist festzuhalten, dass der Fachverband der persönlichen Dienstleister derzeit an der Einführung zusätzlicher Qualitätssicherungsmaßnahmen für Humanenergetiker arbeitet, die es potentiellen Kunden einfacher ermöglichen soll, jene Anbieter von energetischen Dienstleistungen zu erkennen, die sich zur Einhaltung der zuvor dargestellten berufsrechtlichen Rahmenbedingungen samt den Standesregeln verpflichtet haben. Zudem soll durch die regelmäßige Veranstaltung von Webinaren zu den Themen Berufs- und Standesrecht für alle Mitgliedsunternehmen eine weitere Möglichkeit geschaffen werden, sich über die Möglichkeiten und Grenzen dieses Berufes zu informieren. Im Rahmen dieser Arbeiten wird auch die bestehende freiwillige Basisausbildung Humanenergetik, die derzeit von registrierten Lehrgangsanbietern angeboten wird, einer Adaptierung unterzogen, damit diese noch mehr als bisher von den Mitgliedsunternehmen in Anspruch genommen wird. Ziel dieser Ausbildung ist es, den Absolventen Kenntnisse der wesentlichen rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Grundlagen zur Begründung und Ausübung einer selbständigen Tätigkeit sowie Grundkenntnisse über die Funktion des menschlichen Körpers zu vermitteln. Dabei wird insbesondere auch auf Auswirkungen der energetischen Arbeit auf den menschlichen Organismus aufmerksam gemacht und auf mögliche Gefahrenmomente hingewiesen.

Sollte Ihnen – um abschließend auf Ihre Frage 5. einzugehen – als Kunde durch einen Humanenergetiker im Rahmen der Ausübung seiner gewerblichen Tätigkeit nachweislich ein Schaden entstehen, so steht Ihnen – wie auch gegenüber Vertretern anderer Berufe – selbstverständlich offen, den Rechtsweg zu bestreiten. Beschwerden über energetische Dienstleistungen, die nicht entsprechend den gegebenen rechtlichen Rahmenbedingungen angeboten oder ausgeführt werden, können zudem auch an die jeweils zuständige Fachgruppe der persönlichen Dienstleister gerichtet werden, zumal die Fachgruppen die gesetzlich übertragene Aufgabe haben, für lauteren Wettbewerb unter ihren Mitgliedsunternehmen zu sorgen.

Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen mit diesen Ausführungen zufriedenstellend beantworten konnte und darf Sie gleichzeitig einladen, sich für den Fall, dass Sie weitere fachliche Fragen zum Beruf des Humanenergetikers haben, direkt an die zuständigen Fachorganisationen der persönlichen Dienstleister zu wenden.

Wir gaben uns schließlich zufrieden mit seiner Beantwortung unserer fachlichen Fragen. Wir haben eingesehen, dass es auch möglich sein müsste, dass ein Dachdecker einen noch nicht erforschten Dachstuhl auf dem Prinzip der feinstofflich-schamanistischen Regenabwehr verkaufen können muss, auch wenn er diesen spirituellen Dachstuhl erst erforschen muss. Aber solange der Kunde weiss, was er tut, gibt die WKO ihren Segen zum Vollzuge dieses Geschäftes, solange der Dachdecker das Kundenwohl im Auge behält. Wir haben Herrn Dr. Christoph Leitl, Präsident der Wirtschaftskammer Österreich, eine neue wissenschaftlich noch nicht ganz erforschte Energetikermethode vorgeschlagen, aufdass er veranlassen möge, dass diese ebenfalls in den „Methodenkatalog Humanenergetik“ einzug finde:

Sehr geehrter Herr Dr. Leitl,

Mein Name ist Andrea Walter und ich interessiere mich sehr für das Wesen der Energetiker, welche feinstoffliche Hilfestellungen zur Erreichung einer körperlichen und energetischen Ausgewogenheit gewerblich anbieten. Es gibt eine Vielzahl von sanften und alternativen Methoden, für welche eine detaillierte naturwissenschaftliche Erklärung der Phänomene von körperlichen Vorgängen auf Basis des derzeitigen Wissens der Menschheit nicht möglich ist, aber welche mit Erfolg traditionell heilend angewendet werden. Diese Methoden der Humanenergetiker, welche auf dem zur Zeit noch nicht nachweisbaren Energiefeldern des Menschen beruhen, und worauf somit kein Anspruch auf wissenschaftliche Nachweisbarkeit erhoben werden kann, sind in Österreich über den Methodenkatalog der Humanenergetiker (http://www.humanenergetiker.co.at/methodenkatalog) geregelt.

Hiermit ersuche ich Sie, den Methodenkatalog der Humanenergetiker um eine wichtige Heilmethode der modernen Alternativmedizin zu erweitern. Bitte nehmen Sie die sanfte, natürliche, nebenwirkungsfreie, spirituelle und traditionelle FSMoPathie (dt. Das Fliegende Spaghettimonster übernimmt Deine Leiden) in den besagten Methodenkatalog auf!

Die FSMoPathie (https://FSMoSophica.wordpress.com/FSMoPathie) wurde vor einigen Jahren entwickelt, und ihr Wirkprinzip basiert auf zur Zeit noch nicht nachweisbaren Energiefeldern des Menschen. Sie bringt die Heilinformation bzw. die Heilenergie in das Energiefeld des Menschen ein, indem diese Zuckerkügelchen einnehmen, auf welchen diese Information bzw. Energie abgespeichert wurde. Die FSMoPathie ist sehr stark der Homöopathie ähnlich, basiert aber auf teilweise anderen Wissenschaften. Momentan sind keine detaillierten naturwissenschaftlichen Erklärungen der Phänomene von den körperlich/energetischen Vorgängen, die durch die FSMoPathie ausgelöst werden, bekannt. Auf der Basis des derzeitigen Wissens der Menschheit ist es nicht möglich, die Wirkungsweise der FSMoPathie von der Wirkungsweise der Bachblütentherapie zu unterscheiden. Auch sind Homöopathika ebenso wirksam wie FSMoPathika; dies ist eine erwiesene Tatsache. Mit FSMoPathischen Methoden kann man ebenso genau Resonanzen, die zur energetischen Ausgewogenheit beitragen einstellen wie mit der Bioresonanz.

Da die traditionelle Bachblütentherapie und die Bioresonanztherapie den Einzug in den öst. Methodenkatalog geschafft haben, ist es nur fair zu verlangen, dass auch die traditionelle FSMoPathie den Energetikern und ihren Kunden offiziell zur Verfügung steht. Dies ist auch mit dem hohen moralischen und ethischen Ansprüchen der Humanenergetiker verträglich, welche dafür sorgen, dass Energetiker ihr Tun und Handeln ausschließlich am Wohle des Klienten ausrichten und ihnen mit Wertschätzung entgegentreten, wobei die Kunden auf die noch fehlende naturwissenschaftliche Nachweisbarkeit der FSMoPathie, wie auch der Bachblütentherapie, im Regelfall sogar ausdrücklich hingewiesen werden.

Eine detaillierte naturwissenschaftliche Erklärung aller Phänomene von körperlichen und energetischen Vorgängen, auf welchen die FSMoPathie beruht, auf Basis des derzeitigen Wissens der Menschheit ist nicht möglich. Sie ist aber auch nicht notwendig, um Menschen mit FSMoPathischen Methoden zu helfen. Ich hoffe, dass Sie mit meiner Forderung zur Gleichberechtigung aller feinstofflichen Methoden übereinstimmen, denn der mündige Konsument kann und soll selbst entscheiden, welche Dienstleistungen er in Anspruch nehmen möchte und wofür er sein Geld ausgibt.

Falls dies nicht in Ihrem Zuständigkeitsbereich liegt, bitte ich Sie, mein Anliegen an eine dafür zuständige Person weiterzuleiten.

Mit freundlichen Lichtgrüßen
Andrea Walter

Wir erhoffen uns eine faire Antwort von der WKO und ggf. vom BMWFW.

Andrea Walter (Gründungsmitglied) und
Michael Jachan (Gründungsmitglied)

Unterstützer werden

Kontakt: keingewerbescheinfuerhumbug@yahoo.at

2 Gedanken zu “Erweiterung des Methodenkataloges für Humanenergetiker nach der Logik der WKO

  1. Kay Niebank 4. März 2016 / 21:01

    Die Idee, dieses gegen jede wissenschafliche Logik abgeschottete Konstrukt nicht mühsam zu zerlegen, sondern es gegen sie selbst zu wenden, finde ich großartig. Sollte das nicht auch prima bei Homöophantasten funktionieren? Von nun an produziere ich auch Globuli, zu Dumpingpreisen. Beweist mir mal, dass sie nicht wirken oder weniger Wirkstoffe enthalten als die bisherigen Produkte 🙂

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